AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen der EWTO Akademie Groß Borstel & Niendorf (nachfolgend nur Akademie) und für alle Geschäftsbedingungen zwischen der Akademie und dem Vertragspartner (nachfolgend Mitglied).
1.2. Diese Geschäftsbedingungen der Akademie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mitgliedes werden nicht anerkannt, es sei denn, die Akademie hätte ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn die Akademie in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Mitgliedes die Leistungen an dem Mitglied vorbehaltlos ausführt. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Mitgliedes, die die Akademie nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Akademie unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend der Mitgliedschaft, während der ausgehängten Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung der jeweiligen Akademie , die zur Verfügung stehenden Unterrichtseinheiten entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten (freie Kapazitäten) in den entsprechenden Räumlichkeiten zu nutzen. Es bleibt vorbehalten, dass die jeweiligen Einrichtungen der Akademie an gesetzlichen Feiertagen und/oder betrieblicher anderweitiger Bedürfnisse geschlossen sind.
2.2 Die Nutzung der Einrichtungen der Akademie , sowie des Kursangebotes ist in der Regel nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.
3. Geltung dieser Geschäftsbedingungen
3.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
3.2. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Akademie diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.
4. Mitgliedschaft
4.1 Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des Monats in dem der Vertragsschluss erfolgt, sofern das Abschlussdatum vor dem 20. des betreffenden Monats liegt und keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.2 Liegt das Abschlussdatum nach dem 20. des betreffenden Monats, beginnt die vertraglich vereinbarte Laufzeit zum 1. des darauf folgenden Monats. Das Mitglied hat jedoch die Möglichkeit, ab Unterzeichnung des Vertrages schon die Leistungen der Akademie der angebotenen Unterrichtseinheiten zu nutzen.
4.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
5. Mitgliedsbeitrag/Zahlungsweise
5.1 Der Mitgliedsbeitrag ist bei monatlicher Zahlungsweise jeweils am Monatsanfang durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu entrichten. Ausnahmen davon bedürfen der Schriftform.
5.2 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
5.3 Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist Akademie berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach dem Betrag von zwei Monatsbeiträgen entsprechen, wird der für die gesamte Restlaufzeit noch offene Betrag sofort fällig gestellt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
5.4 Zahlungen für Angebote und Veranstaltungen gemäß Veröffentlichung auf der Internetseite der Akademie erfolgen direkt über die Akademie .
5.5 Die vereinbarte Verwaltungsgebühr (Aufnahmegebühr) ist bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.
5.6 Der monatliche Beitrag gilt wie vereinbart für die Laufzeit des Vertrages als fest vereinbart.
5.7 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Beitrag durch Akademie zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat geändert werden. Das Mitglied kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
5.8 Die Preise sind nach §4Abs.21 UStG bzw. nach der EU Mehrwertsteuerrichtlinie oder durch die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
6. Mitgliedsausweis
6.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages wird über die EWTO ein Mitgliedsausweis ausgestellt. Der Mitgliedsausweis verbleibt in deren Eigentum und ist nach Vertragsablauf an die EWTO herauszugeben. Der EWTO-Ausweis wird nach Zahlung der Jahresbeitrages direkt von der EWTO an das Mitglied geschickt. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Des Weiteren gelten dazu die Vertragsbedingungen der EWTO.
6.2 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages wird über die Akademie ein interner Mitgliedsausweis ausgestellt. Der Mitgliedsausweis verbleibt in deren Eigentum und ist nach Vertragsablauf an die Akademie herauszugeben. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Ausweises behält sich die Akademie ein außerordentliches Kündigungsrecht, sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
6.3 Bei Verlust oder Zerstörung des Mitgliedsausweises stellt Akademie einen Ersatzausweis pro Kalenderjahr einmalig Kostenlos zur Verfügung. Weitere Ersatzkarten werden berechnet. Der Verlust ist der Akademie unverzüglich mitzuteilen.
6.4 Bis auf Weiteres wird kein Mitgliedsausweis, wie unter 6.2 und 6.3 ausgestellt.
7. Kündigung
7.1 Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
7.2 Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
7.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist sind der Zugang und die Möglichkeit der Kenntnisnahme entscheidend. Die Akademie bestätigt den Erhalt durch einen Kündigungsbestätigung.
8. Krankheit/Sportunfähigkeit
8.1 Bei Krankheit / Sportunfähigkeit von mindestens einem Monat und Vorlage eines Attestes erhält das Mitglied für den Zeitraum der Krankheit/Sportunfähigkeit die Möglichkeit, bei Akademie eine Beitragsaussetzung zu erhalten. Der Antrag ist schriftlich bei der Akademie zu stellen. Das Attest muss grundsätzlich spätestens drei Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit der Akademie im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht. Während der Aussetzung ist das Mitglied nicht berechtigt, irgendwelche Dienstleistungen zu beanspruchen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um die beitragsfreie Zeit.
9. Beitragsfreie Zeit in sonstigen Fällen
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, für mindestens drei volle zusammenhängende Abrechnungsmonate eine Beitragsaussetzung bei der Akademie zu beantragen. Dafür ist eine Anmeldung bis zum 15. des Vormonats bei Akademie schriftlich vorzunehmen. Sollte das Mitglied im beitragsfrei gestellten Zeitraum trotzdem eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, so ist der gesamte Monatsbeitrag fällig und die bewilligte Aussetzung gilt ab Anfang des Monats als aufgehoben. Es können grundsätzlich nur beitragsfreie Zeiten für komplette Abrechnungsmonate beansprucht werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um die beitragsfreie Zeit. Sollte das Mitglied im beitragsfrei gestellten Zeitraum den Mitgliedsvertrag kündigen, so ist der gesamte Monatsbeitrag fällig und die bewilligte Aussetzung gilt ab Anfang des Zeitraumes als aufgehoben.
10. Änderungen der Öffnungszeiten/Kursangebote
10.1 Die Akademie weist darauf hin, dass es den angeschlossen Akademie n obliegt, ihre Öffnungszeiten / Kursangebote zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten.
10.2 In den Schulferien des Landes Hamburg, bzw. des Bundeslandes der jeweiligen Schule, findet grundsätzlich kein Unterricht für Kids-WingTsun statt. Ersatzweise wird bei Bedarf eine Kinderferienprogramm angeboten.
10.3 Die Akademie ist im Sommer für einen Zeitraum von ca. drei bis vier Wochen geschlossen. Im Winter beträgt die Winterpause ca. zwei Wochen. Ein Anspruch auf Unterricht in diesem Zeitraum besteht nicht.
10.4 Das Mitglied hat in den unter 10.1-3 Fällen insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zu Gunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
11. Daten des Mitgliedes
Änderungen der Mitgliedschaften, z.B. Wechsel des Wohnsitzes und der Bankverbindung sind unverzüglich der Akademie schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlung bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungsverpflichtung nicht nachgekommen ist.
12. Haftung
Die Haftung der Akademie , auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Vielmehr haften die jeweiligen in Anspruch genommenen Akademien und zwar beschränkt auf das gesetzliche Mindestmaß. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.
13. Haus und Benutzungsordnung
In den angeschlossen Akademie n gilt die dort jeweils ausgehändigte Haus- und Benutzungsordnung. Das Mitglied erklärt durch seine Unterschrift auf dem Vertrag, von den jeweiligen Haus- und Benutzungsordnungen der Systempartner Kenntnis zu nehmen. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied ist die Akademie berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand der AGB 01.02.2022