Das WingTsun Training startet wieder

Bild Coronavirus

Wir sind wieder für Euch da

Seit dem 22.06.2021 ist das WingTsun Training mit Kontakt im Innen- und Außenbereich wieder zulässig. Da uns keine adäquate Trainingsfläche im Freien auf dem Vereinsgelände zur Verfügung steht, werden wir den Unterricht wieder Indoor aufnehmen.

Gemäß der aktuell geltenden „Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung“ ist die Benutzung von öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen in geschlossenen Räumen nach folgenden Maßgaben erlaubt:

  • Sport ist seit dem 22.06.2021 mit bis zu 10 Erwachsenen unter Auflagen (u. a. (digitale) Kontaktverfolgungen, Testpflicht) mit Körperkontakt zulässig.
  • Im Freien und in geschlossenen Räumen ist Mannschaftssport und Kontaktsport unabhängig von der Personenzahl ab dem 02.07.2021 zulässig.
  • In geschlossenen Räumen gilt eine Begrenzung der Personenzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße (eine Person je zehn Quadratmeter Fläche). Die bisherigen Auflagen bleiben bestehen (insbesondere die Testpflicht in geschlossenen Räumen).
  • Sport für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist ohne zahlenmäßige Begrenzung mit Körperkontakt zulässig.
  • Eine Sportausübung in geschlossenen Räumen ist für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur nach Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises gestattet.
  • Für Anleitungspersonen, die tägliche Angebote anbieten, gilt dies mit der Maßgabe, dass zwei Testnachweise je Woche an zwei nicht aufeinanderfolgenden Werktagen zu erbringen sind. Impf- und Genesenennachweise sind gleichgestellt (§ 10h der Hamburgischen SARS-CoV-2- EindämmungsVO).
  • Sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn der Anbieter des Sportangebotes ein hierfür spezifisch erstelltes und dokumentiertes Konzept zum Infektionsschutz (Schutzkonzept) gem. § 6 HmbSARS-CoV2-EindämmungsVO gewährleistet. Das Schutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
  • Die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) aller Nutzerinnen und Nutzer sind unter Angabe des Datums und der Uhrzeit durch den Anbieter des Sportangebotes zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können. Die Daten müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erlangen. Die digitale Kontaktdatenerhebung (bspw. Luca App) wird empfohlen.
  • Es wird weiterhin empfohlen, die körperliche Hygiene zu Hause durchzuführen, um einen reibungslosen Trainingsbetrieb für alle Nutzer zu gewährleisten. Die Umkleideräume und Toiletten dürfen unter Einhaltung der Abstandsgebote und Hygienevorgaben genutzt werden.
  • Im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung darf das Gelände des Sportvereins nicht betreten werden.

 

Einen Auszug aus unserem Hygienekonzept findest du hier zum Download: Auszug Hygienekonzept 2021-07

 

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